Menschliches Handeln, darunter beispielsweise die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten, hat nicht nur Auswirkungen auf den Klimawandel, sondern auch auf weitere Umweltwirkungskategorien¹.
Mithilfe der Methode der Ökobilanzierung werden die Auswirkungen entlang des Lebenszyklus analysiert und weitestgehend reduziert. Verbleibende Umweltauswirkungen werden derzeit für acht Umweltwirkungskategorien² monetarisiert, das heißt in Umweltkosten (in Euro) umgerechnet. Diese acht Umweltwirkungskategorien sind Klimawandel, Versauerung, Süßwasser-Eutrophierung, Meerwasser-Eutrophierung, Sommersmog, Ozonabbau, Landnutzung und Wassernutzung.
In Höhe der Umweltkosten (in Euro) wird in die ganzheitliche Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Umwelt investiert. Es werden dazu Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Ökosystemen umgesetzt – so entsteht Umweltwert (in Euro).
¹Der GUH-Standard nutzt die Umweltauswirkungsbewertungsmethode ReCiPe 2016 (H), nach welcher in 18 Umweltwirkungskategorien unterschieden wird.
²Ziel ist, so viele Umweltwirkungen aus den messbaren Umweltwirkungskategorien wie möglich zu internalisieren. Derzeit werden nach dem GUH-Standard acht Umweltwirkungskategorien für die Monetarisierung berücksichtigt. Für diese gibt es eine wissenschaftlich-ausreichend sichere Datenlage und Bewertungsmethode, wissenschaftlich-ermittelte Umweltkostensätze und sie beziehen sich auf das in der Kompensation hauptsächlich adressierte Schutzgut Ökosystem. Wird eines dieser Kriterien nicht ausreichend valide erfüllt, werden die Umweltkosten für die jeweilige Umweltwirkungskategorie nicht für den bilanziellen Ausgleich berücksichtigt.