Menschliches Handeln, darunter beispielsweise die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten, hat nicht nur Auswirkungen auf den Klimawandel, sondern auch auf unsere Gewässer, Böden usw. – kurzum: auf alle Bereiche unserer Umwelt.
Es gibt also neben dem Klimawandel weitere sogenannte Umweltwirkungskategorien1. Der GUH-Standard sieht vor, dass diese mithilfe der Ökobilanzierung entlang des Lebenszyklus analysiert und reduziert werden. Verbleibende Umweltauswirkungen werden derzeit für acht Umweltwirkungskategorien monetarisiert², das heißt in Umweltkosten (in Euro) umgerechnet. Diese acht Umweltwirkungskategorien sind Klimawandel, Versauerung, Süßwasser-Eutrophierung, Meerwasser-Eutrophierung, Sommersmog, Ozonabbau, Landnutzung und Wassernutzung.
In Höhe der Umweltkosten (in Euro) wird in die ganzheitliche Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Umwelt investiert. Es werden dazu Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Ökosystemen umgesetzt – so entsteht Umweltwert (in Euro).
¹Der GUH-Standard nutzt die Umweltauswirkungsbewertungsmethode ReCiPe 2016 (H), nach welcher in 18 Umweltwirkungskategorien unterschieden wird.
²Ziel ist, so viele Umweltwirkungen aus den messbaren Umweltwirkungskategorien wie möglich zu internalisieren. Derzeit werden nach dem GUH-Standard acht Umweltwirkungskategorien für die Monetarisierung berücksichtigt. Für diese gibt es eine wissenschaftlich-ausreichend sichere Datenlage und Bewertungsmethode, wissenschaftlich-ermittelte Umweltkostensätze und sie beziehen sich auf das in der Kompensation hauptsächlich adressierte Schutzgut Ökosystem. Wird eines dieser Kriterien nicht ausreichend valide erfüllt, werden die Umweltkosten für die jeweilige Umweltwirkungskategorie nicht für den bilanziellen Ausgleich berücksichtigt.